Chinderhuus
Glockengut
in Schaffhausen
Im frisch renovierten «Bauernhaus» in der neuen Siedlung Glockengut betreuen wir rund 50 Kinder ab drei Monaten bis zum Schulalter in jeweils drei altersgemischten Gruppen.
Unser Chinderhuus umfasst drei geräumige Stockwerke, welche Ihrem Kind genug Platz bieten, um sich frei entfalten zu können.
In unmittelbarer Nähe befinden sich die Schulhäuser Kreuzgut, Hohberg und Gräfler, sowie die Kindergärten Sonnenberg und Kreuzgut 1 bis 4.
Durch den neuen Gehweg, Treppe, von der Überbauung Glockengut in die Neutrottenstrasse, können die Kinder ihren Schulweg auf wenig befahrenen Strassen, rasch selbständig absolvieren.
Die Mahlzeiten werden jeden Tag frisch in unserer eigenen Küche zubereitet und wir achten auf eine gesunde- und abwechslungsreiche Ernährung Ihres Kindes.
Vor dem Haus befindet sich ein grosser Garten mit Sandkasten, Spielhaus und Schaukel. Nach Möglichkeit verbringen die Kinder die Nachmittage zusätzlich im nahe gelegenen Wald oder auf weiteren Spielplätzen in der Umgebung.
Die Plätze werden teilweise von der Stadt Schaffhausen subventioniert. Entscheidend für die Finanzierung sind dabei die städtischen Vorgaben.
Sind Sie interessiert? Gerne können Sie uns Ihre Fragen in einem persönlichen Gespräch stellen und sich unter der Telefonnummer 052 644 09 09 mit uns in Verbindung setzen.
Huus-Leitung
Heidi Jenny
Im Bergli 7, 8207 Schaffhausen
Telefon: 052 644 09 09
E-Mail: glockengut@chinderhuus-sh.ch
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 6.30 Uhr bis 18.00 Uhr
(Nach Bedarf bis 18.30 Uhr)
Tarife
Definition Bruttoeinkommen
- Bruttogehalt inkl. 13.Monatslohn
- Kinder- u. Familienzulagen
- Alimente und Unterstützungszahlungen
- Einkommen aus Rente
- Einkommen aus Nebenerwerb
- Unregelmässige Einkommen
Mögliche Abzüge
- Unterhaltszahlungen und Alimente
Zusätzliche Informationen
- Wenn beide Erziehungsberechtigten arbeiten und zusammenleben, werden beide Einkommen zusammengezählt.
- Konkubinatspaare werden Verheirateten und Paaren in eingetragener Partnerschaften gleichgestellt.
- Primär stehen die Subventionierten Plätze Kindern mit Wohnsitz in der Stadt Schaffhausen zur Verfügung, auswärtige bezahlen den Vollkostentarif.
- Für die Eingewöhnung wird eine Pauschalgebühr von 50.00 CHF erhoben.