Chinderhuus
Frühling
in Beringen
Das Chinderhuus «Frühling» befindet sich in Beringen und ist im ehemaligen Schulhaus untergebracht. Nebst zahlreichen weiteren Vorzügen bietet es schöne, renovierte, grosszügige Räume mit viel Licht und einen neu gestalteten Aussenbereich mit Schaukel, Sandkasten und Spielhaus.
Die Kinder verbringen täglich viel Zeit an der frischen Luft im Garten oder sie erkunden in Begleitung die Gegend. Bleiben die Kinder im Haus, können sie sich mit Basteln, verschiedenen Bewegungsspielen oder Rollenspielen vergnügen.
Jeden Tag bereitet unser Küchen-Team in unserer eigenen Küche frische Mahlzeiten für die Kinder aus dem Chinderhuus und SchülerInnen der umliegenden Schulhäuser zu. Die Mahlzeiten werden nach unserem Ernährungskonzept umgesetzt, denn wir legen wert auf abwechslungsreiche, gesunde und feine Mittagessen.
Alle Schulhäuser und Kindergärten der Gemeinde sind von Chinderhuus aus gut und sicher zu Fuss erreichbar.
Wir bieten Plätze an, von denen einige von der Gemeinde Beringen subventioniert werden. Die Kinder werden in altersgemischten Gruppen betreut.
Sind Sie interessiert? Gerne können Sie uns Ihre Fragen in einem persönlichen Gespräch stellen und sich unter der Telefonnummer 052 685 52 00 mit uns in Verbindung setzen.
Huus-Leitung
Andrea Wanner
Schulberg 2, 8222 Beringen
Telefon: 052 685 52 00
E-Mail: fruehling@chinderhuus-sh.ch
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 6.30 Uhr bis 18.00 Uhr
(Nach Bedarf bis 18.30 Uhr)
Tarife
Definition Bruttoeinkommen
- Bruttogehalt inkl. 13.Monatslohn
- Kinder- u. Familienzulagen
- Alimente und Unterstützungszahlungen
- Einkommen aus Rente
- Einkommen aus Nebenerwerb
- Unregelmässige Einkommen
Mögliche Abzüge
- Unterhaltszahlungen und Alimente
Zusätzliche Informationen
- Wenn beide Erziehungsberechtigten arbeiten und zusammenleben, werden beide Einkommen zusammengezählt.
- Konkubinatspaare werden Verheirateten und Paaren in eingetragener Partnerschaften gleichgestellt.
- Primär stehen die subventionierten Plätze Kindern mit Wohnsitz in Beringen zur Verfügung, auswärtige bezahlen den Vollkostentarif.
- Für die Eingewöhnung wird eine Pauschalgebühr von 50.00 CHF erhoben.